LIEFERBEDINGUNGEN

Wir sind sehr stolz auf unseren Kundenservice und unsere Liebe zum Detail, um sicherzustellen, dass Ihr Autokauf so angenehm wie möglich ist. Unser Ziel ist es, Ihnen jeglichen Stress zu ersparen, damit Sie Ihr neues Auto ohne viel Aufhebens in Empfang nehmen können.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Unternehmen über unser internes Logistiknetz einen Lieferservice anbietet, der Ihnen die Arbeit erleichtert. Unsere interne Logistik erleichtert Lieferungen in ganz Europa. Sollten Sie sich für die Lieferung entscheiden, bieten wir Ihnen bei allen Transaktionen eine 7-tägige Inspektionsfrist mit Rückgaberecht an. Sollte das Fahrzeug nicht genau der Beschreibung entsprechen oder sollten Sie sich gegen den Kauf entscheiden, werden wir im Kaufvertrag und in der Rechnung deutlich darauf hinweisen, dass der Käufer innerhalb von 48 Stunden nach seiner endgültigen Entscheidung eine vollständige Rückerstattung einschließlich der Lieferkosten erhält.

Ab dem 20.05.2023 werden alle Kunden außerhalb von Denmark ihre Zahlungen für die Reservierung eines Autos auf eines der Bankkonten unseres Finanzbüros in
Hungary, Spain or Germany (unsere wichtigsten Finanzbüros). Durch die Nutzung unserer EURO-Währungskonten profitieren wir von niedrigeren Überweisungsgebühren im Vergleich zu
Denmark Da die Banküberweisungsgebühren von Land zu Land variieren, können sie sich erheblich auf unsere Geschäftskosten auswirken, insbesondere bei großen Transaktionsvolumina. Durch die Entscheidung für das EURO-Währungsbankkonto können wir diese Kosten minimieren und unsere Finanzoperationen rationalisieren.

Bitte beachten Sie, dass Barzahlungen nicht akzeptiert werden. Alle Transaktionen werden per Banküberweisung auf eines der auf EUR lautenden Bankkonten unseres Unternehmens abgewickelt.

Wenn Sie weitere Einzelheiten über das Verfahren erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an einen unserer Vertriebsmitarbeiter, der Ihnen gerne den gesamten Prozess erläutert.

Wenn Sie weitere Informationen oder eine Klärung benötigen, steht Ihnen unser engagiertes Kundendienstteam gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns, dass Sie sich für unser Unternehmen als vertrauensvollen Partner entschieden haben.

* Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung. Die NEFZ-Angaben berücksichtigen Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße bei Reichweiten und jeglicher Sonderausstattung im WLTP. Für die Berechnung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO₂-Ausstoß abstellen, sowie gegebenenfalls für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.

Für seit dem 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge liegen die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP vor. Zudem werden gemäß EU-Verordnung 2022/195 die NEFZ-Werte ab dem 01.01.2023 nicht mehr in die EG-Konformitätsbescheinigungen aufgenommen. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2


CO2-Effizienz nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem Worldwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure (WLTP) typgenehmigt, einem realistischeren Testverfahren zur Messung von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen. Ab dem 1. September 2018 ersetzt das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Aufgrund der realistischeren Testbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind die NEFZ-Werte noch kommunikationspflichtig. Bei Neuwagen, die nach dem WLTP typgenehmigt sind, werden die oben genannten NEFZ-Werte aus den unten stehenden WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration; wenn Sie die Ausstattung ändern, können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 1. September 2018 wird die Kfz-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte berechnet.

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